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Bilder in wissenschaftlichen Publikationen - Lib AAC
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Bilder in wissenschaftlichen Publikationen

Das korrekte Verwenden und Nachweisen von Bildern im wissenschaftlichen Kontext ist nicht schwer, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen und der Verwendungszweck klar sind. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen einige praktische Tipps geben, wie Sie schnell zu dieser Klarheit gelangen, Urheberrechtsverletzungen vermeiden, sich durch durch korrekte Bildnachweise absichern und Ihre Publikationen außerdem problemlos im Open Access zweitveröffentlichen können.

Wie finde ich heraus, ob ich das Bild benutzen darf?

Grundsätzlich brauchen Sie die Erlaubnis, ein Bild verwenden zu dürfen. Diese Erlaubnis kann in verschiedenen Formen vorliegen oder muss ggf. eingeholt werden. Im Folgenden listen wir einige typische Fälle auf und wie man jeweils damit verfährt.

Das Bild befindet sich ohne explizite Rechteangabe in einer gedruckten oder elektronischen Publikation.

Fragen Sie den*die Urheber*in des Bildes, sofern angegeben, ob Sie das Bild publizieren dürfen. Geben Sie den Verwendungszweck und die Art der Publikation an. Sollte der*die Urheber*in des Bildes nicht angegeben sein, wenden Sie sich mit Ihrer Frage an Autor*in, Herausgeber*in oder an den Verlag und bitten ggf. um die Kontaktdaten der richtigen Ansprechperson.

Das Bild befindet sich in der digitalen Sammlung einer Institution (Bibliothek, Archiv, Museum)

Auf den entsprechenden Webseiten finden Sie in der Regel einen Link zu den Nutzungsbedingungen. Richten Sie sich nach diesen Angaben und fragen im Zweifel bei der entsprechenden Institution nach.

Das Bild ist mit einer CC-Lizenz versehen.

Die CC-Lizenz erlaubt Ihnen die Verwendung des Bildes unter bestimmten Bedingungen, die Sie auf der Webseite von Creative Commons nachlesen können. Halten Sie sich an diese Bedingungen und geben Sie die Lizenz unbedingt im Bildnachweis mit an.

Keine Erlaubnis ist in den folgenden Fällen erforderlich:

Sie haben das Bild selbst gemacht.

Versehen Sie das Bild mit einem vollständigen Bildnachweis. Da Sie Urheber*in des Bildes sind, dürfen Sie ihm eine Lizenz zuweisen. Das ist empfehlenswert, weil Sie so anderen, die Ihr Bild weiterverwenden möchten, eindeutige Nutzungsbedingungen vorgeben. Vergeben Sie am besten eine CC-Lizenz.

Das Bild ist gemeinfrei.

Sie dürfen das Bild verwenden, sollten aber im Bildnachweis angeben, dass es gemeinfrei ist. Gemeinfrei ist ein Bild, wenn es entweder eindeutig durch die Lizenz CC0 als gemeinfrei bzw. Public Domain gekennzeichnet ist oder der*die Urheber*in des Bildes seit mindestens 70 Jahren tot ist.

  • Sonderfall: Wird z.B. ein gemeinfreies Gemälde von einem*r Fotografen*in abfotografiert, hat der*die Fotograf*in die Urheberrechte an dem Foto – hier muss also der*die Fotograf*in persönlich oder durch eine Lizenz die Erlaubnis geben, das Foto zu verwenden, auch, wenn das abgebildete Gemälde gemeinfrei ist.

Welchem Zweck dient das Bild in der Publikation?

Grundlegend ist bei der Verwendung von Bildern in wissenschaftlichen Publikationen außerdem die Klärung der Frage, ob ein Bild zum Zitatzweck oder nur zur Illustration verwendet wird.

Bilder zum Zweck des Zitats (§ 51 UrhG)

Wenn Sie sich in Ihrer Publikation mit dem Bild selbst auseinandersetzen und es abbilden möchten, damit die Leser*innen Ihre Ausführungen zu dem Bild nachvollziehen können, verwenden Sie es zum Zweck des Zitats und dürfen es abbilden. Selbstverständlich müssen Sie es mit einem korrekten Bildnachweis versehen. Sie dürfen zum Zitatzweck auch Bilder in einer Publikation verwenden, deren Rechteinhaber*innen sich alle Rechte vorbehalten haben.

Beispiel: Abbildung von Buchcovern bei Rezensionen

Cover sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, weil sie eigens gestaltet werden und daher sog. „Schöpfungshöhe“ aufweisen. Wenn Sie eine Rezension schreiben und das Cover des besprochenen Buchs abbilden, unterliegt die Coverabbildung nur dann dem Zitatzweck, wenn Sie das Cover selbst auch besprechen, also z.B. untersuchen, in welchem Verhältnis die Symbolik der Covergestaltung zum Inhalt des Werks steht. In diesem Fall dürfen Sie das Cover mit Bildnachweis abbilden. Wenn Sie das Cover nicht besprechen, dient es nur der Illustration Ihres Beitrags. In diesem Fall müssen Sie die Erlaubnis der Rechteinhaber*innen, z.B. dem Verlag oder den Gestalter*innen, einholen.

Bilder zum Zweck der Illustration

Natürlich möchte man gerne, dass ein Artikel nicht nur gut ist, sondern auch gut aussieht. Bilder sind hierzu hervorragend geeignet. In diesem Fall verwendet man Bilder aber nur zur Illustration. Für jedes Bild, mit dem Sie sich nicht explizit in Ihrer Arbeit auseinandersetzen und das in Ihrer Publikation nur als visuelle Begleitung fungiert, müssen Sie im Bildnachweis dokumentieren, dass Sie das Recht oder die Erlaubnis dazu besitzen, es abzubilden. Überlegen Sie also noch einmal, ob Sie das Bild wirklich benötigen.

Was gehört zu einem vollständigen Bildnachweis?

Zu einem vollständigen Bildnachweis gehören folgende Daten:

In einer elektronischen Publikation versehen Sie den Titel des Bildes mit einem direkten Link auf den Fundort, sofern der Fundort online ist. Die Lizenzangabe sollte wiederum direkt verlinkt sein mit der Zusammenfassung der Lizenzbedingungen. In einer gedruckten Publikation müssen Sie die Linktexte zusätzlich zur Nennung des Fundorts bzw. der Lizenz ausgeschrieben angeben.

Wenn Sie ein Bild nehmen und es für Ihre Publikation verändern, also ein Detail zeigen oder es verkleinern, ist es in den meisten Fällen erforderlich, dies anzugeben, z.B.

Bevor Sie dies tun, überprüfen Sie noch einmal die Nutzungsbedingungen, sofern es unter einer CC-Lizenz steht: Enthält diese die Komponente ND, dürfen Sie keinerlei Veränderungen an dem Bild vornehmen!

Auf unserer Webseite Publish in The Stacks haben wir Links zu weiteren hilfreichen Artikeln zur Verwendung von Materialien Dritter in Publikationen zusammengestellt, ebenso wie Tipps für das Auffinden von Bildern, die gemeinfrei sind oder unter freien Lizenzen stehen.

This version was revised by Leonore Sell. The original news item was published on June 24, 2019.

 

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